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Das Arbeitsrechtsforum der Rechtsanwälte Kotz aus Siegen bietet allen Arbeitnehmern eine Plattform um arbeitsrechtliche Probleme zu diskutieren. Im gegenseitigen Austausch können viele Fragen sofort geklärt werden, im Zweifelsfall empfiehlt es sich die Kanzlei Kotz für eine Onlinerechtsberatung zu kontaktieren.
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Hinzugefügt am 18.09.2010 - 00:17:51 von Peter Konz
Kategorie: Rechtsanwälte RSS-Feed exportieren
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Arbeitsvertrag mit Probezeit
Hallo zusammen ich habe ein arbeitsvertrag mit 6 monate probezeit aber ich werde nur gemopt von meinem vorgesetzten von wegen als lügner hingestelt als doof und so weiter das geht schon so weit das er nur schikane betreibt jetzt meine frage kann ich ohne frist kündigen?
21.12.2011 - 11:39:49
 
Kündigung wegen nichtvorhanden Brille?
Kann man gekündigt werden wenn man eine brille brauch, diese aber momentan nicht hat?. Auch wenn man ohne schon 1,5 Jahre gearbeitet hat und nichts passiert ist?
22.11.2011 - 15:55:22
 
Zuschlagskürzungen durch krankheit
Hallo, ich arbeite bei Bürger King habe eine Frage wegen meiner Zuschlagskürzung weil ich krank war. Genauer gesagt, in dem Monat wo ich krank wurde habe ich sonntags und nachts gearbeitet und wir bekommen ein freiwilligen zuschlag pro stunde der bei 50 cent liegt der aber wegfällt wenn man krank ist. Kurz vorm Ende des Monats wurde ich für 3 tage Krank geschrieben und mit wurde meine gearbeiteten sonntags-,  nacht- freiwilligen zuschlag abgezogen und das nicht nur für die tage wo ich krank war sondern für den gesamten Monat in dem ich krank war. Ich verstehe das der freiwilligenzuschlag gekürzt wird aber nicht für meine gearbeiteten sonntage und nachtschichten  ich bedanke mich im vorraus für ihre Antwort 
31.07.2011 - 22:07:35
 
Anpassung der Betriebrente
Ich erhalte seit 1.5.2007 eine Betriebsrente Da die Möglichkeit einer Anpassung nach 3 Jahren geprüft werden soll,folgende Frage: Wird eine Anpassungsprüfung und eventuelle Erhöung zum 1.5.2010 durchgeführt oder erst zum 1.1.2011 ? Bisher hält mich mein ehemaliger Arbeitgeber hin, d.h.man prüft seit 1.1.2011 eine Erhöhung hat aber bisher keine Zusage oder Ablehnung (trotz Nachfrage) gemacht. Zu welchem Termin muss ich spätestens einen Anwalt beauftragen, damit kein Verfall des Anspruches  eintritt ?   MfG Dietmar Beckmann Mail: duh.bus@gmx.net  
27.03.2011 - 12:07:32
 
Arbeitsvertrag auf Parkplatz
Hallo Wollte mal nachfragen ob das so rechtlich in Ordnung ist was die Firma mit mir machen wollte. Also wurde an nem Tag von ner Zeitarbeitsfirma angerufen da ging es um einen Arbeitsplatz soweit alles ganz ok. doch dann der Hammer ich sollte am selben Abend noch anfangen. Habe mir erst nichts dabei gedacht und soweit zugesagt (auf meine Anfrage erst die nächste Woche anfangen zukönnen wurde garnicht drauf eingegangen) Nun sollte ich Abends auf dem Parkplatz der zu arbeitenden Firma den Arbeitsvertrag unterschreiben. Und nun meine Frage ist das denn wirklich rechtens? Habe diesem Herrn Am Parkplatz ne Absage gegeben auch weil er in keiner Weise auf meine Interessen den Arbeitsvertrag teilweise zu ändern eingegangen ist.
17.09.2010 - 21:00:40
 
Umsetzung des Arbeitnehmers bei Wegfall der bisherigen Stelle
Bei meinem Fall geht es darum, das mein Arbeitsplatz komplett wegfällt und ich umgesetzt werden soll, dabei muß ich dann im Dreischichtsystem und in die Kälte arbeiten, vorher habe ich am Empfang in zwei Schichten gearbeitet. Muß ich das hinnehmen? Darf ich auf eine Kündigung mit Abfindung bestehen, da ich bereits seit Jahren hier beschäftigt bin? Was sind zuzumutbare Änderungen in meinem Arbeitsplatz?
31.08.2010 - 20:07:18
 
Arbeitszeugniss
Hallo,   ich habe grade mein altes Ausbildungszeugnis (ausgestellt 06.2007) genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es mit "ausreichend" bewertet wurde, was wohl daran lag das ich gemobbt wurde und mir damals erlaubt habe mit diesem Problem zu meinem Chef zu gehen, dieser sich jedoch dann auf die Seite meiner Kollegen gestellt hat. Jetzt ist meine Frage ob ich die Möglichkeit habe zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Zeugnis anzufordern? Ich möchte damit ja keine 1 bezwecken aber ein Zeugnis zwischen 2-3 sehe ich durchaus als angemessen an.   Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung.  
24.08.2010 - 10:56:46
 
Wettbewerbsverbot - ungültig wegen angeblich fehlender Zeichnungsvollmacht
Tach zusammen, liebes Forum. Bei der Geschichte hier (real) packt sich so mancher an den Kopp: Im Anstellungsvertrag wird ein Wettbewerbsverbot integriert (weltweit) für 2 Jahre mit Karenzentschädigungszusage 50% der Bezüge - sowiet erst mal in Ordnung. Der Anstellungsvertrag auf offiziellem Firmenbriefpapier einer im HRB registrierten GmbH,  mit offiziellem Firmenstempel und mit schön schwungvollem Kürzel als Unterschrift   (keine weitere Namensnennung vom so Unterzeichnenden) und dann "mit Leben erfüllt", sprich es wurde gearbeitet, das Gehalt kam pünktlich und (anfangs) in vereinbarter Höhe. Kurz: alles war gut..... Aufgrund 1/3 verkürzter Gehaltszahlungen über 3 Monate kam es dann zum "Rütlischwur": der Arbeitnehmer kündigte, zog vors Arbeitsgericht und erstritt (pikant: Versäumnisurteil) die ungekürzte Nachzahlung (die dann trotzdem per Androhung von Zwangsvollstreckung nach 6 Wochen "geholt" werden mußte). Davon unabhängig teilte der (Noch)Arbeitnehmer  dem (Noch)Arbeitgeber in der laufenden Kündigungsfrist mehrfach (Telefon, persönlich, Fax, Einschreiben) explizit noch mit, sich selbstverständlich an das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot gegen die Karenzentschädigung zu halten. Und wieder: es geschah nichts, keinerlei Reaktion, keine Zahlung der Karenzentschädigung, weder im ersten Monat nach Dienstende, trotz (anwaltlicher) Mahnung (Einschreiben) auch im zweiten Monat nichts, keine Zahlung der vereinbarten Karenzentschädigung und dann, nach Anrufung des Arbeitsgerichtes auch in dem Fall   (der Rechtsschutz sei dank) im 3.Monat der Nichtzahlung, auf einmal eine Reaktion dergestalt, man (der Geschäftsführer) habe den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben, sondern ein nicht Handlungsbevollmächtigter Mitarbeiter. Und weiter:, ..."der Vertrag hinsichtlich Anstellung etc. gehe ja schon in Ordnung, denn damit hätte man den Mitarbeiter beauftragt." Aber: (nun kommt die "krause" Logik) n i c h t wäre der Mitarbeiter beauftrag gewesen,  das aus 4 Paragraphen (wohlgemerkt, m i t t e n d r i n  im 5 Seiten-Anstellungsvertrag....) bestehende Wettbewerbsverbot "mitzuunterzeichnen". Das hätte dann doch n u r  dem Geschäftsführer als Prinzipal (HGB-Terminus) zugestanden. Mithin also sei, mangels   einer ausgehändigten "gültigen" Urkunde (dem HGB sei Dank), das Wettbewerbsverbot vollkommen nichtig und man daher auch gar nicht verpflichtet zur Zahlung irgendeiner Karenzentschädigung. Peng, das sass erstmal, aber es ging noch weiter im Text: Denn, für den Fall dass ein Arbeitsgericht das anders sehen sollte, unterstelle man dem Ex-Angestellten schon mal, dass er dem Unternehmer Wettbewerb mache und letzterer daher eh` nix zahlen muss." Klasse, ne?! Mal abgesehen von diesem Nonsens mit den im Nachhinein "herausgelösten" Paragraphen verschlug es zwar dem (Ex)Arbeitnehmer erstmal die Sprache, aber in dem derzeit (immer) noch laufenden Arbeistgerichtsverfahren hofft er, doch noch zu seinem Recht zu kommen. Der (Ex)Arbeitnehmer wird sich zu gegebener Zeit (die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber eben doch sehr gründlich) mit dem Fortgang der Geschichte hier wieder melden. Bis dahin ist er aber auf Meinungen,kritische Diskussion hier im Forum (Danke dafür, leiber Herr Kotz) sehr neugierig.       
12.08.2010 - 17:19:22
 
 
 
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