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Die Rechtsanwälte Kotz aus Siegen sind für ihre Mandanten bundesweit tätig und auch via Onlinerechtsberatung erreichbar. Die Kanzlei verfügt über die Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.
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Hinzugefügt am 26.08.2010 - 02:04:55 von Peter Konz
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Fällt eine Dose aus einem Ladenlokalregal aufgrund falscher Stapelung auf einen Kunden und wird dieser hierdurch verletzt, so haftet der Betreiber des Ladenlokals auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (OLG Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010, Az: 11 U 29/09).
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03.10.2010 - 16:19:00
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Fällt eine Dose aus einem Ladenlokalregal aufgrund falscher Stapelung auf einen Kunden und wird dieser hierdurch verletzt, so haftet der Betreiber des Ladenlokals auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (OLG Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010, Az: 11 U 29/09). Ein Ladenlokalbetreiber muss alle Vorkehrungen zum Schutz seiner Kunden treffen, die sich in seinem Ladenlokal aufhalten. Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist freilich nicht zu erreichen. Es sind aber diejenigen Maßnahmen vom Ladenlokalbetreiber zu treffen, die nach den Erwägungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, eine Gefährdung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Einzelfall richtet sich danach, was ein vernünftiger Benutzer an Sicherheit erwarten darf. Einerseits hat der Geschäftsinhaber dafür zu sorgen, dass seine Kunden möglichst gefahrlos das Geschäftslokal begehen und dabei Waren aussuchen und entnehmen können. Andererseits darf er darauf vertrauen, dass sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen.
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03.10.2010 - 16:17:00
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Fällt eine Dose aus einem Ladenlokalregal aufgrund falscher Stapelung auf einen Kunden und wird dieser hierdurch verletzt, so haftet der Betreiber des Ladenlokals auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (OLG Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010, Az: 11 U 29/09). Ein Ladenlokalbetreiber muss alle Vorkehrungen zum Schutz seiner Kunden treffen, die sich in seinem Ladenlokal aufhalten. Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist freilich nicht zu erreichen. Es sind aber diejenigen Maßnahmen vom Ladenlokalbetreiber zu treffen, die nach den Erwägungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, eine Gefährdung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Einzelfall richtet sich danach, was ein vernünftiger Benutzer an Sicherheit erwarten darf. Einerseits hat der Geschäftsinhaber dafür zu sorgen, dass seine Kunden möglichst gefahrlos das Geschäftslokal begehen und dabei Waren aussuchen und entnehmen können. Andererseits darf er darauf vertrauen, dass sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen.
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02.10.2010 - 21:38:00
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Der Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitsnehmers wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
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25.09.2010 - 17:53:00
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Bei einer nicht genehmigten Veröffentlichung von Fotos wird das allgemeine Persönlichkeitsrechts des Betroffenen verletzt. Diesem stehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
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25.09.2010 - 17:47:00
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Bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Fällen sind regelmäßig lediglich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 100 Euro nach § 97a UrhG angemessen, wenn es sich um eine erstmalige Massenabmahnung handelt (AG Frankfurt am Main, Az: 30 C 2353/09-75, Urteil vom 01.02.2010).
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19.09.2010 - 18:22:00
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Verstirbt ein Arbeitnehmer und hat dieser noch Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber, so können diese durch die Erben des verstorbenen Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (LAG Hamm, Urteil vom 22.04.2010, Az: 16 Sa 1502/09).
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19.09.2010 - 18:20:00
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Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, begeht keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG (BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az: I ZR 27/08).
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11.09.2010 - 18:08:00
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