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/template/media/country/de.gif Insolvenzrecht Ratgeber
Das Insolvenzrecht gehört zum bundesdeutschen Zivilrecht und beschränkt sich auf das materielle und verfahrensrechtliche Gebiet bei Gläubigern in einer Insolvenz. Die Insolvenz bedeutet im umgangssprachlichen das ein Schuldner bankrott ist und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die insolvenzrechtlichen Bestimmungen sind in der InsO, also der Insolvenzordnung festgelegt und sollen zu einer gleichmäßigen Befriedigung mehrerer Gläubiger des insolventen Schuldners beitragen. Was nichts anderes bedeutet, als alles dafür zu tun, dass die Gläubiger doch noch an ihr Geld kommen. Für Schuldner wiederum gibt die Insolvenzordnung die Obliegenheiten des Schuldners vor, an die er sich während der Gesamtdauer des Insolvenzverfahrens zu halten hat, um nach einer bestimmten Verfahrensdauer wieder Schuldenfrei leben zu können. Verstößt er gegen die Insolvenzverordnung kann Ihm die Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenz versagt werden. Sollten Sie noch ein paar gute Ratschläge zum Insolvenzrecht benötigen, beispielsweise zum § 316 der InsO, dann kommen Sie uns auf unseren Insolvenzrecht Ratgeber besuchen und finden Sie Antworten auf Fragen zum § 316 der Insolvenzordnung...
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Hinzugefügt am 19.11.2011 - 15:26:50 von Touristiker
Kategorie: Finanzen
http://www.tipps-zum-insolvenzrecht.de
 
 
 
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